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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen der Stadt Kaarst, Bereich Kultur und Stadtmarketing (nachfolgend Stadt) und ihren Besuchern (nachfolgend Kunde). Mit Erwerb einer Eintrittskarte gelten diese AGB als vereinbart. Für Abonnenten gelten zusätzlich und - soweit abweichend - vorrangig, ggf. vereinbarte Abonnementsbedingungen

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2. Vertragsschluss

Angebote der Stadt, insbesondere in der Werbung und in Spielplänen, sind stets freibleibend. Ein verbindlicher Vertragsschluss über den Kauf von Karten kommt erst mit Annahme eines Antrags des Kunden durch die Stadt zustande. Die Annahme erfolgt insbesondere durch Bestätigung der Bestellung per E-Mail oder Post, bei telefonischen Bestellungen unmittelbar bei Aufnahme der Bestellung, in allen Fällen stets auch durch Absenden der Karten an den Kunden oder deren Hinterlegung an in der VVK-Stelle oder Abendkasse im AEF.

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3. Bezahlung

3.1 Die Bezahlung kann in bar, per EC-Karte oder per Überweisung erfolgen.

3.2 Die Bezahlung kann ferner durch Einlösen von gültigen Gutscheinen erfolgen, die von der Stadt ausgestellt wurden. Die Gutscheine müssen der Stadt im Original vorgelegt werden

4. Bestellungen, Reservierungen, Vorverkauf, Versand, Widerruf

4.1 Kartenbestellungen sind erst ab den von der Stadt veröffentlichten Vorverkaufsterminen möglich.

4.2 Karten gelten bis zu ihrer Bezahlung für einen Zeitraum von maximal zehn Tagen nach Eingang der Bestellung als reserviert. Werden sie nicht binnen dieses Zeitraums bezahlt, bleibt es der Stadt vorbehalten, an der Durchführung des Vertrages festzuhalten oder die Karten ohne Rückmeldung wieder in den freien Verkauf zu geben. Wenn ab Bestellung der Karten weniger als zehn Tage bis zur Vorstellung verbleiben, gilt dies entsprechend ab 24 Stunden vor Vorstellungsbeginn.

4.3 Nach erfolgter Bezahlung werden Karten, wenn sie nicht unmittelbar übergeben werden, bei der Stadt an der Vorverkaufsstelle im Rathaus zur Abholung hinterlegt.

4.4 Bei Online-Kartenbestellungen über die Internetseite der Stadt oder bei telefonischen Bestellungen gilt gem. § 312b Absatz 3 Ziffer 6 BGB, dass die Bestellung verbindlich ist und sich der Kunde nicht auf das Widerrufsrecht i.S.v. § 312d BGB berufen kann.

 

​5. Umtausch, Verfall und Verlust von Karten

5.1 Einzelkarten und Abozusatzkarten sind vom Umtausch ausgeschlossen  Abonnementkarten können im Rahmen der Tauschmöglichkeiten in Vorstelllungen der gleichen Abonnementreihe bis einen Tag vor der zu tauschenden Vorstellung gegen eine Tauschgebühr umgetauscht werden, soweit dieser nicht ausverkauft ist.

5.2 Karten müssen zum Tausch im Original innerhalb der oben angegebenen Fristen und Konditionen der Stadt vorliegen.

5.3 Es wird kein Ersatz für verfallene Karten geleistet.

5.4 Bei Verlust von Karten, auch auf dem Versandwege, werden bis eine Stunde vor Vorstellungsbeginn Ersatzkarten an der Kasse ausgestellt, wenn der Kunde unter Angabe der betroffenen Plätze nachweist oder glaubhaft macht, welche Karten er gekauft hat. Die Stadt kann für das Ausstellen der Ersatzkarten eine angemessene Bearbeitungsgebühr verlangen.

5.5 Nimmt der Kunde bei Verlust keine Ersatzkarten gem. diesen AGB in Anspruch, bleibt er zur Zahlung des Kaufpreises gleichwohl verpflichtet.

5.6 Sollten Originalkarten und Ersatzkarten für eine Vorstellung und gleiche Plätze vorgelegt werden, haben die Originalkarten Vorrang vor den Ersatzkarten.

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6. Spielplanänderungen, Ausfall und Abbruch von Vorstellungen

6.1 Spielplanänderungen, Änderungen von Vorstellungsterminen oder Änderungen der Besetzung bleiben vorbehalten. Die Stadt wird sich bemühen, die Käufer von betroffenen Eintrittskarten rechtzeitig über solche Änderungen zu informieren.

6.2 Die Rückgabe von gekauften Eintrittskarten gegen Erstattung des Kaufpreises oder – soweit verfügbar – deren Umtausch für einen anderen Vorstellungstermin, ist im Falle der Änderung von Vorstellungsterminen oder Spielplanänderungen möglich.

6.3 Im Falle von Ziffer 7.2 werden über die Erstattung des Kartenpreises hinausgehende Ansprüche (z.B. Kosten der Anreise, Übernachtungskosten, Versandgebühren etc.) nicht von der Stadt erstattet. Das gilt insbesondere für nutzlose Aufwendungen.

6.4 Bei einem Ausfall oder Abbruch von Vorstellungen, den die Stadt nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt), wird die Gesellschaft von der Leistungspflicht frei.

6.5 Ist mehr als die Hälfte der Vorstellung zur Aufführung gebracht worden, ehe ein Abbruch der Vorstellung erfolgt, ohne dass die Stadt dies zu vertreten hat, so gilt die Vorstellung als vollständig erbracht.

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​7. Preise

7.1 Die geltenden Preise für Karten, Umtausch, Versand, Bearbeitung von Rückbuchungen etc. sind aus den aktuellen Preislisten und Veröffentlichungen der Stadt ersichtlich oder werden auf Anfrage durch die Stadt auch nochmals mitgeteilt.

7.2 Vorbehaltlich eines abweichenden Aufdrucks auf der Karte beinhaltet der Preis ein Programmheft, Systemgebühr, Buchungsgebühr, sowie Altersvorsorge für die Künstler. Die angegebenen Preise enthalten auf Grundlage des §4 Nr.20a, Satz 1 UStG keine Mehrwertsteuer.

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8. Ermäßigungen

8.1 Gemäß der aktuellen Preislisten und Veröffentlichungen der Gesellschaft können Ermäßigungen nach dem Familienhilfeplan der Stadt gegenüber Jugendlichen bis einschließlich 16 Jahren gewährt werden.

Ermäßigung auf den regulären Eintrittspreis gewähren wir Studenten und Auszubildenden bis einschließlich 27 Jahren und Schwerbehinderte ( GdB 70%) beim Kauf der Karten im Rathaus oder an der Abendkasse.

8.2 Ermäßigte Karten sind nur gültig, wenn sie zusammen mit einem Ausweis vorgezeigt werden, der die Voraussetzungen der Berechtigung nachweist. Kann ein entsprechender Ausweis bei Einlass nicht vorgezeigt werden, ist die Gesellschaft berechtigt, den vollen Kartenpreis zu verlangen.

8.3 Bereits bezahlte Karten können nicht nachträglich ermäßigt werden.

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​9. Bild- und Tonaufnahmen

Das Fotografieren oder Fertigen von Ton- oder Bildaufnahmen (insbesondere per Video, Film, etc.) ist untersagt, kann gegen Urheberrechte verstoßen und Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche auslösen. Beim Erwerb einer Eintrittskarte stimmen die Kunden jedoch Foto- und Videoaufnahmen, die die Stadt veranlasst, zu. Diese Aufnahmen verwendet die Stadt zu Werbezwecken.

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​10. Verspäteter Einlass

Der Einlass nach Beginn der Vorstellung ist nur nach Absprache und auf Anweisung des Einlassdienstes der Stadt möglich. Es besteht weder Anspruch auf Einlass nach Beginn der Vorstellung noch auf Ersatz der nicht genutzten Eintrittskarten.

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​11. Mobiltelefone

Der Betrieb von Mobiltelefonen und sonstigen Kommunikationsgeräten während der Vorstellung ist untersagt. Die Geräte sind während der Vorstellung abzuschalten.

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​12. Garderobe

Das Aufhängen der Garderobe ist im AEF möglich und kostenfrei. Die Garderobe steht nicht unter Aufsicht, daher übernimmt die Stadt Keine Haftung.

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​13. Haftung, Schadensersatz

13.1 Die Stadt haftet für von ihr zu vertretende Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn der Schaden

a) durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden oder

b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.

13.2 Haftet die Stadt gem. Ziff. 13.1 a) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen die Stadt bei Vertragsschluss aufgrund der uns zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste.

13.3 Vorstehende Haftungsbeschränkung gem. Ziff. 13.2 gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unserer Mitarbeiter oder Beauftragten verursacht werden.

13.4 In den Fällen der Ziff. 13.2 und 13.3 haftet die Stadt nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.

13.5 Die Haftungsbeschränkungen gem. Ziff. 13.1 bis 13.4 gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten der Stadt.

13.6 Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Stadt oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet die Stadt unbeschränkt.

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Stand: September 2021

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